Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) ist die Verordnung der katholischen Kirche zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Das KDG ist am 24. Mai 2018 in Kraft getreten und löste damit die bisher geltende Anordnung über den Kirchlichen Datenschutz (KDO) ab.
Damit das KDG umgesetzt wird, wurde die Richtlinie zum Datenschutz als Dienstanweisung erlassen. Die Bestimmungen sollen sicherstellen, dass alle Abläufe in unserer Pfarrei den Vorgaben des Kirchlichen Datenschutzrechtes entsprechen.
Diese Dienstanweisung ist für alle in der Pfarrei tätigen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen verbindlich.
Richtlinie zum Datenschutz in Kürze
Verantwortlich für den Datenschutz:
Pfarrer der Pfarrei
Ansprechpartner/in für Fragen im Bereich des Datenschutzes:
Pfarrbüro in Heide
Datenschutzbeauftragter der Pfarrei
datenschutz nord GmbH
Konsul-Smidt-Straße 88 in 28217 Bremen
kirche@datenschutz-nord.de
www.datenschutz-nord-gruppe.de
Ansprechpartner: Frank van Hettinga
Tel.: (0421) 69 66 32 - 367
E-Mail: FHettinga@datenschutz-nord.de
Einwilligungen
Die Formulare (Verpflichtungen und Einwilligungen) in unserer Pfarrei gelten erst, wenn diese in einem der Pfarrbüros abgegeben wurden.
Einwilligung eines Urhebers in die unentgeltliche Veröffentlichung von Fotos/Filmen
Bevor Fotos oder Filme in unseren analogen oder digitalen Medien (z.B. Pfarrbrief, Website) angeboten werden, muss eine Einwilligung des Urhebers/der Urheberin (Fotograf/Kameraleute) vorliegen.
Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Daten und Fotos/Filme
Sofern die abgebildete Person über die erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt, um einer Foto- oder Film-Veröffentlichung in unseren analogen oder digitalen Medien (z.B. Pfarrbrief, Website) zuzustimmen, sollte sie die Einwilligungserklärung unterzeichnen. Von einer entsprechenden Einsichtsfähigkeit ist ab dem 16. Lebensjahr auszugehen.
Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Daten und Fotos/Filme (Personen unter 16 Jahren)
Falls die abgebildete Person das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, müssen die Sorgeberechtigten – beide Elternteile – der Verwendung der Fotos oder Filme in unseren analogen oder digitalen Medien (z.B. Pfarrbrief, Website) zustimmen.